
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gesundheitliche Voraussetzungen
Bei der Anmeldung gehen wir grundsätzlich von gesunden, sporttauglichen Teilnehmern aus.
Grunderkrankungen bzw. Behinderungen müssen bei Anmeldung der Schwimmschule mitgeteilt werden. Sollten Sie Zweifel haben, fragen Sie bitte Ihren Arzt/ Kinderarzt. Bei uns sind alle Kinder herzlich willkommen. Damit der Schwimmkurs gut vorbereitet werden kann, würden wir uns in diesen Fällen gerne zuvor mit den Erziehungsberechtigten austauschen.
An den laufenden Kursterminen dürfen Personen mit Infektionen (z.B. Augen-, Ohrenentzündungen), offenen Wunden, Durchfall, ansteckenden Krankheiten oder Fieber nicht teilnehmen. Verzichtet werden sollte auf die Teilnahme, wenn der Kursteilnehmer sich nicht wohlfühlt und direkt nach Impfungen.
Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen legen sie bitte ein Attest über die Unbedenklichkeit ihrer Teilnahme vor.
Alle Übungen während der Schwimmkurse sind freiwillig.
2. Teilnahmebedingungen
- Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung über die Homepage möglich.
- Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen (chronologisch).
- Für einen Folgekurs müssen Sie sich nicht neu anmelden. Die aktuellen Kursteilnehmer werden von der Schwimmschule ungefähr am 8. Termin des laufenden Kurses angefragt, ob ein weiterführender Kurs besucht werden möchte.
- Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 312g (2) Nr. 9 BGB. Bei Kursabbruch besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung der Kursgebühren.
- Im Eltern-Kind-Kurs finden manche Übungen im Tiefwasser statt. Das begleitende Elternteil muss sicher schwimmen können. Nichtschwimmer dürfen das Tiefwasser nicht betreten und müssen dies dem Kursleiter vor Kursbeginn mitteilen. Sie nehmen dann nicht an Übungen im Tiefwasser teil.
3. Zahlung
- Die Kursgebühr ist vor Start des Schwimmkurses zu entrichten.
- Bezahlung erfolgen nur durch Überweisung auf das Girokonto der Schwimmschule Philip Braun. Barzahlung ist nicht möglich.
- Die von mir versendete Anmeldebestätigung mit Uhrzeit und den voraussichtlichen Terminen gilt als Rechnung (Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro).
- Bei Einzelunterricht erhalten sie auf Wunsch eine Rechnung.
- Zahlungspflichtig ist die Schwimmkurs-Platzreservierung, nicht die Teilnahme am Schwimmkurs.
4. Gutscheine
Nach § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Keine Barauszahlung.
5. Hygiene
Vor dem Schwimmen müssen die Kinder duschen. Das Betreten des Beckenbereiches mit Straßenschuhen und in Straßenkleidung ist aus hygienischen Gründen auch den Begleitpersonen nicht erlaubt.
6. Terminausfälle/Terminabsagen:
- Bei Terminausfall/Abbruch auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Chlorgasunfall, Badschließung) kann für den betroffenen Termin kein Ersatz geleistet werden. Dasselbe gilt bei Verunreinigung des Wassers durch Kursteilnehmer (Kot oder Erbrechen).
- Muss eine Unterrichtseinheit aufgrund Krankheit/Verhinderung des Trainers/in abgesagt werden, wird die Einheit an einem Ersatztermin nachgeholt. Um solche Ausfälle zu verhindern, werden nach Möglichkeit geeignete Vertretungen eingesetzt.
- Termine, die vom Kursteilnehmer nicht wahrgenommen werden, können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden und werden auch nicht erstattet.
- Nachholen ist kein generell verpflichtender Service des Veranstalters, lediglich eine Kulanzregelung. Die Schwimmschule behält sich vor, nur im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten Kulanzentscheidungen zu treffen. Es gibt generell keine finanzielle Rückvergütung.
Einzelstunden
- Absage einer gebuchten Einzelstunde mehr als 24 Stunden vor Termin ist kostenlos.
- Absage 0-24 Stunden vor Termin = Volle Kursgebühr wird in Rechnung gestellt.
- Gleiches gilt bei Nichterscheinen egal aus welchen Gründen.
7. Haftung
In unseren Eltern-Kind-Kursen sind die Eltern oder Begleitperson, auch während der Kurszeit, für das Kind verantwortlich. In den Kindergruppenkursen sind während der Kurszeit die Kursleiter für die Kinder verantwortlich. Die Kurszeit kann durch Verzögerungen variieren. Die Kursstunden werden von den Schwimmtrainern/innen gestartet und beendet. Bitte übergeben Sie ihr Kind persönlich zu Kursbeginn an die Schwimmlehrer/innen am vereinbarten Treffpunkt im Bad, und holen Sie ihr Kind dort pünktlich zum Ende des Kurstermins wieder ab. In der Regel dauert ein Kurstermin 30 Minuten. Bitte beachten Sie dabei die Hausordnung des entsprechenden Bades.
Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen. Für Verletzungen und Unfälle bei z.B. Rennen im Bad, Kopfsprung ins niedrige Wasser übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Für Schäden, die von Ihren Kindern an Einrichtungsgegenständen des Bades verursacht werden, übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Dasselbe gilt für Fluchttüren oder ähnliches, die entstandenen Kosten haben die Eltern zu tragen. Eltern haften für Ihre Kinder.
Den Anweisungen der Schwimmtrainer/innen ist Folge zu leisten.
Der Versicherungsschutz der Schwimmschule begrenzt sich lediglich auf die Kurszeit des Schwimmkurses. Vor bzw. nach der Kursstunde haftet die Schwimmschule nicht für entstandene Schäden.
Eltern oder andere Begleitpersonen der Kursteilnehmer, die sich während des Schwimmkurses in den entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, tun dies auf eigene Gefahr. Es besteht kein Versicherungsschutz.
8. Hausordnung
Den Hausordnungen der Hallen- und Freibäder ist Folge zu leisten.
9. Salvatorische Klausel
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.